Herausgeberfreigegebene Dokumentfassung
Auftragsverarbeitung – AIVANA Team
Dokumentfassung 0.16.1 · 2026-10-17.
Vertragsanlage 0.16.1. Keine bereits unterzeichnete Vereinbarung. Parteien, Vertragsreferenz, Ansprechpartner und Geltungsbeginn ergeben sich aus dem beidseitig angenommenen Angebot. Vor realer Kundennutzung ist diese Anlage wirksam einzubeziehen.
Gegenstand, Dauer und Weisung
Der Kunde ist Verantwortlicher, Aivana GmbH Auftragsverarbeiter. Gegenstand ist Speicherung, Rückgabe und Prüfung von Entscheidungshistorie und Azure-Projektquellen in aktivierten Projekten während des Hauptvertrags und des vereinbarten Rückgabezeitraums. Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf dokumentierte Weisung, einschließlich Übermittlungen. Aivana weist auf aus ihrer Sicht rechtswidrige Weisungen hin; gesetzliche Verarbeitungspflichten werden dem Kunden mitgeteilt, soweit zulässig.
Daten und Personen
Benutzer-IDs, Anzeigenamen, Rollenzuordnungen, Entscheidungsautoren, Begründungen, Zeitpunkte, Projekt-/Work-Item-IDs, Beschreibungen, Zuständigkeiten, Akzeptanzkriterien und Testnachweise. Betroffene sind insbesondere Beschäftigte und Projektbeteiligte des Kunden sowie in Work Items genannte Personen. Besondere Datenkategorien sind nicht für diesen Dienst vorgesehen und dürfen nur nach gesonderter Vereinbarung übermittelt werden.
Vertraulichkeit und technische Maßnahmen
Zugriffsberechtigte Personen werden zur Vertraulichkeit verpflichtet. Maßnahmen: TLS, bestehende Azure-Authentifizierung, Identitäts- und Projektprüfung pro Aufruf, explizite Mandanten-/Projektbindungen, AIVANA-Rollen, atomare Schreibprüfung, begrenzte Snapshots, Hash-Verkettung, keine Tokenpersistenz, keine Work-Item-Texte in Anwendungslogs, zugriffsbeschränkte Betreiberkonten und Sicherungen. Infrastrukturadministratoren sind privilegiert. MFA und Wiederherstellungsverfahren der Betreiberkonten sind vor kommerziellem Einsatz nachzuweisen; eine Codeprüfung ersetzt diesen Betriebsnachweis nicht.
Unterauftragsverarbeiter und Drittlandbezug
Vorgesehen ist Cloudflare für Workers/D1. Microsoft Azure DevOps wird vom Kunden bereitgestellt; Aivana nutzt die dort erlaubten Leseanfragen. Weitere Verarbeiter werden nicht ohne Information und die vereinbarte Genehmigung eingesetzt. Aivana verpflichtet Unterauftragsverarbeiter entsprechend und bleibt gegenüber dem Kunden verantwortlich. Cloudflare-DPA, aktuelle Unterauftragsverarbeiter und einschlägige Übermittlungsgarantien sind im Kundenangebot zu benennen. Neue Unterauftragsverarbeiter werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt; berechtigte Einwände werden vor Einsatz geklärt. KI-Anbieter sind nicht Bestandteil dieses Tarifs.
Unterstützung, Vorfälle und Kontrolle
Aivana unterstützt den Kunden angemessen bei Betroffenenrechten, Datensicherheit, Datenschutz-Folgenabschätzungen und behördlichen Anfragen. Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten werden dem Kunden ohne unangemessene Verzögerung mit den verfügbaren Informationen gemeldet; fehlende Angaben werden nachgereicht. Nachweise und angemessene Überprüfungen der vereinbarten Maßnahmen werden ermöglicht, unter Wahrung anderer Kunden und der Systemsicherheit.
Rückgabe, Berichtigung und Löschung
Der Kunde kann während der Nutzung den JSON-Verlauf einschließlich Quellen exportieren. Bei Vertragsende besteht ein 30-tägiges Rückgabefenster mit bestehenden Rollen ohne neue Schreibvorgänge, soweit keine Sicherheits- oder gesetzliche Sperre entgegensteht. Danach werden Projektquellen nach bestätigter Weisung gelöscht; der Betreiber dokumentiert Auftrag, Projektscope, Zeitpunkt und Ergebnis ohne die gelöschten Texte. Dies ist ein kontrollierter Betreiberprozess, keine unbeobachtete automatische Löschung. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten werden gesondert erläutert.
Anwendungs-Append-only-Regeln schließen eine ausdrücklich beauftragte datenschutzrechtliche Löschung nicht aus. Sicherungskopien werden im vereinbarten Zyklus, spätestens innerhalb von 30 Tagen nach bestätigter Löschung, aus der regulären Wiederherstellung ausgenommen beziehungsweise entfernt. Bei Wiederherstellung werden seit der Sicherung dokumentierte Löschweisungen vor erneuter Freigabe erneut angewandt. Betroffenenberichtigung erfolgt durch ergänzende Korrekturdokumentation oder, soweit erforderlich, kontrollierte Löschung betroffener Quellen; keine Behauptung, dass Historie niemals gelöscht werden darf.